Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf bis zu 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Die Verwendung des Geldes ist laut Pflegeversicherungsgesetz „zweckgebunden”. Folgende Leistungen können erstattet werden:
- Unterstützung im Haushalt (Wäsche, Garten, Balkonpflege, Weihnachtsdekoration, Dachboden- und Keller aufräumen, kleine handwerkliche Tätigkeiten)
- hauswirtschaftliche Versorgung (Einkauf, Reinigung, Botengänge)
- Alltagsbegleitung und organisatorische Hilfestellung (z.B. Spaziergang, Beschäftigung, Einkauf von Möbeln und Kleidung, Friedhof, Friseur, Kirche, kulturelle Veranstaltungen, Post bearbeiten, Haustierversorgung z.B. Tierarztbesuch, betreute Ausflüge und Reisen)
- Gymnastik zu Hause (Mobilitäts-, Kraft-, und Gleichgewichtstraining)
- Unterstützung bei allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags (Sitzwache)
- Unterstützungsleistungen für Angehörige
- Betreuungs- und Entlastungsangebote speziell für Menschen mit Demenz (z.B. Besuchsdienst oder Betreuungsgruppen)
Der jährliche Betrag von 1.500,- € (monatlich 125,- €) wird durch die Pflegekassen im Gegensatz zum Pflegegeld nicht in bar ausbezahlt.