DRKlerin sitzt zwischen zwei Senioren auf dem Sofa

Betreuungsleistung

Unterstützung im Alltag

Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf bis zu 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.  Die Verwendung des Geldes ist laut  Pflegeversicherungsgesetz „zweckgebunden”. Folgende Leistungen können erstattet werden:
  • Unterstützung im Haushalt (Wäsche, Garten, Balkonpflege, Weihnachtsdekoration, Dachboden- und Keller aufräumen, kleine handwerkliche Tätigkeiten)
  • hauswirtschaftliche Versorgung (Einkauf, Reinigung, Botengänge)
  • Alltagsbegleitung und organisatorische Hilfestellung (z.B. Spaziergang, Beschäftigung, Einkauf von Möbeln und Kleidung, Friedhof, Friseur, Kirche, kulturelle Veranstaltungen, Post bearbeiten, Haustierversorgung z.B. Tierarztbesuch, betreute Ausflüge und Reisen)
  • Gymnastik zu Hause (Mobilitäts-, Kraft-, und Gleichgewichtstraining)
  • Unterstützung bei allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags (Sitzwache)
  • Unterstützungsleistungen für Angehörige
  • Betreuungs- und Entlastungsangebote speziell für Menschen mit Demenz (z.B. Besuchsdienst oder Betreuungsgruppen)
Der jährliche Betrag von 1.500,- € (monatlich 125,- €) wird durch die Pflegekassen im Gegensatz zum Pflegegeld nicht in bar ausbezahlt.
Wir beraten Sie hierzu gerne. Rufen Sie uns an: 040 / 54 75 97 – 0 oder
040 / 40 17 55 – 0.

Wir unterstützen ältere Menschen beim Alltag in der vertrauten Umgebung, etwa mit regelmäßigen Besuche oder konkreten Hilfen im Haushalt.

Wenn das Einkaufen im Alter zunehmend schwerer fällt, erledigen unsere Einkaufshilfen Ihre Einkäufe zuverlässig nach vorheriger Bestellung und liefern alles wie gewünscht bei Ihnen zu Hause ab.