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Betreuungsleistung
Überschrift – Bitte ausfüllen
Bitte wenden Sie sich an die örtlichen Sozialstationen.
Pflegebedürftige in häuslicher Pflege haben Anspruch auf bis zu 125 Euro monatlich für Betreuungs- und Entlastungsleistungen.
Die Verwendung des Geldes ist laut Pflegeversicherungsgesetz „zweckgebunden”. Folgende Leistungen können erstattet werden:
Unterstützung im Haushalt (Wäsche, Garten, Balkonpflege, Weihnachtsdekoration, Dachboden- und Keller aufräumen, kleine handwerkliche Tätigkeiten)
Alltagsbegleitung und organisatorische Hilfestellung (z.B. Spaziergang, Beschäftigung, Einkauf von Möbeln und Kleidung, Friedhof, Friseur, Kirche, kulturelle Veranstaltungen, Post bearbeiten, Haustierversorgung z.B. Tierarztbesuch, betreute Ausflüge und Reisen)
Gymnastik zu Hause (Mobilitäts-, Kraft-, und Gleichgewichtstraining)
Unterstützung bei allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags (Sitzwache)
Unterstützungsleistungen für Angehörige
Betreuungs- und Entlastungsangebote speziell für Menschen mit Demenz (z.B. Besuchsdienst oder Betreuungsgruppen)
Der jährliche Betrag von 1.500,- € (monatlich 125,- €) wird durch die Pflegekassen im Gegensatz zum Pflegegeld nicht in bar ausbezahlt.
Wir beraten Sie hierzu gerne. Rufen Sie uns an:
040 / 54 75 97 – 0 oder 040 / 40 17 55 – 0.
Wenn das Einkaufen im Alter zunehmend schwerer fällt, erledigen unsere Einkaufshilfen Ihre Einkäufe zuverlässig nach vorheriger Bestellung und liefern alles wie gewünscht bei Ihnen zu Hause ab.