Wer sich als pflegender Angehöriger täglich um einen lieben Menschen kümmert und ihn umfassend versorgt, braucht selbst auch einmal Luft zum Durchatmen. Im Rahmen der so genannten Verhinderungspflege kümmern wir uns um die pflegebedürftige Person, wenn die Angehörigen im Urlaub neue Kraft schöpfen oder selbst kurzfristig erkranken.
Die Pflegekassen erstatten die Kosten für Verhinderungspflege für die Dauer von bis zu sechs Wochen im Jahr. Zu den Leistungen der Verhinderungspflege zählen die Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.