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Beratung für häusliche Pflege

Kontakt + Beratung

Bitte wenden Sie sich an die örtlichen  Sozialstationen.

Sie erreichen uns telefonisch unter

040 / 54 75 97 – 0 
oder
040 / 40 17 55 – 0

Sie selbst, Ihr Partner, ein Elternteil oder ein anderes Familienmitglied benötigen Unterstützung. Sei es aufgrund von Pflegebedürftigkeit oder durch einen Unfall, einen Krankheitsfall oder eine Demenzerkrankung.

Da tauchen viele Fragen auf, was als Nächstes zu tun ist. Unsere Aufgabe ist es, gemeinsam mit Ihnen passgenaue Lösungen für Ihre Situation zu finden.

In einem ausführlichen Beratungsgespräch gehen wir auf Ihre Fragen, Wünsche und Bedürfnisse ein. Wir beraten Sie bezüglich Ihres individuellen Hilfebedarfs bzw. des Hilfebedarfs Ihres Angehörigen und unterstützen Sie bei dem notwendigen Verfahren zum Erhalt eines bedarfsgerechten Pflegegrades.

Wir helfen Ihnen bei Fragen zu

  • Leistungen der Kranken- und Pflegekassen*
  • Pflegebegutachtung, Erstantrag, Widerspruchsverfahren
  • Hilfestellung und Unterstützung zur Erhaltung der Selbständigkeit
  • Pflegeberatungen im Bereich der häuslichen Pflege nach SGB XI § 37

Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Gesprächstermin mit uns:

040 / 54 75 97 – 0 oder
040 / 40 17 55 – 0.

Individuelle Unterstützungen für pflegende Angehörige

Wer ein Familienmitglied, einen Freund oder einen Nachbarn pflegt, ist oft starken persönlichen Belastungen ausgesetzt. Wir beraten pflegende Angehörige individuell in fachlichen Fragen und geben zahlreiche Hilfestellungen.

Im Rahmen einer qualifizierten Schulung können wir Sie als pflegende Angehörige vor Ort auf Ihre Aufgaben vorbereiten. Zudem erhalten Sie Hilfe im Umgang mit der eigenen Situation und erfahren, welche Fördermöglichkeiten es gibt. Eine Übernahme der Kosten für die Schulung kann bei der Pflegekasse beantragt werden.


Unsere Angebote sollen Sie unterstützen, entlasten und helfen, neue Kraft zu tanken.

  • Alltagsbewältigung im Umgang mit dementiell erkrankten Menschen
  • Entlastungsangebote pflegender Angehörige

*Die Krankenkasse übernimmt die Kosten der Behandlungspflege. Die Pflegeversicherung erstattet Betreuungs- und Entlastungsleistungen.